Die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer_innen ist trotz guter rechtlicher Rahmenbedingungen, umfangreicher Hilfeangebote und Maßnahmearten sowie nationaler und europaweiter Initiativen und Förderprogramme verbessert worden. Dennoch zeigt sich eine nach wir vor deutlich erhöhte Erwerbslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung im Vergleich zu Nichtbehinderten. Dies verweist auf strukturelle, mentale und verfahrensbedingte Barrieren, die Gegenstand der Studie sind.
Ziel der Untersuchung
Vor diesem Hintergrund zielt die Studie auf die Identifikation verschiedener Ursachen, Hintergründe und Zugangsbarrieren ab, die den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Schwerbehinderung erschweren und den Verbleib im Beruf gefährden.
- Untersuchung von Betrieben
Dazu werden Betriebe unterschiedlicher Größe (Großbetriebe, KMUs, Kleinbetriebe) in ausgewählten Branchen untersucht und die Personalverantwortlichen, Betriebsräte und ausgewählte Arbeitnehmer_innen befragt. - Schwerbehinderte Arbeitnehmer_innen
Welche Barrieren und Vorbehalte erleben Schwerbehinderte bei der Bewerbung, Einarbeitung und ihrer Berufstätigkeit? Welche Aspekte/ Bedingungen gefährden den Verbleib Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt? - „Best-Practice“ Modelle
Anhand von „Best-Practice“ Modellen, z.B. Betriebe, die mit Integrationspreisen ausgezeichnet wurden, sollen in ausgewählten Regionen Deutschlands zentrale Gelingensbedingungen einer erfolgreichen und nachhaltigen Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung identifiziert werden.
Vorgehen
Die Datenerhebung und -auswertung erfolgt mittels unterschiedlicher Methoden der qualitativen Sozialforschung. Es kommen folgende Erhebungsmethoden zum Einsatz:
- Problemzentrierte Interviews mit Entscheidungsträgern, Interessenvertretern und Mitarbeitern verschiedener Betriebsgrößen
- Episodische Interviews mit Menschen mit Schwerbehinderung, in denen Sie zu Ihren Erfahrungen bei der Arbeitsplatzsuche und in der Beschäftigung befragt werden.
- Experteninterviews mit Vertretern von Interessenverbänden der Behindertenhilfe, Arbeitgeberverbänden sowie Vertretern von Integrationsämtern und Hauptfürsorgestellen
- Gruppendiskussionen a) mit Vertretern aus Wissenschaft, Praxis und Personalvertretern b) Personalverantwortlichen aus Betrieben, die die Quote er- bzw. übererfüllen und Personalvertretern aus Betrieben, die die Quote nicht erfüllen c) Menschen mit Schwerbehinderung, die auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sind, in Integrationsbetrieben o.ä. tätig sind sowie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind